

TSV Rotation Dresden
Beschlussvorlagen 2010 (5,00 kByte)
Satzungsvorlage (15,00 kByte)
"Der Rotationer" - 1/2010 ist da!
Pünktlich in den letzten Wochen des 1.Quartals 2010 ist auch die neuste Ausgabe der Vereinszeitschrift "Der Rotationer" fertig. Im Mittelpunkt steht diesmal die 60jährige Mitgliedschaft des Sportfreunes Eberhard Schramm aus der Abteilung Tennis beim TSV Rotation. Die Turnerinnen berichten von ihrem alljährlichen Weihnachtsschauturnen im Dezember, bei dem diesmal das Thema "Musicals" auf dem Programm stand. Die Abteilung Wandern/Bergsteigen gibt unterdessen eine Zusammenfassung des Sportjahres 2009. Natürlich sind noch viele andere interessante Beiträge in der Ausgabe zu finden. Die akutelle Ausgabe liegt absofort im Downloadbereich zum herunterladen vor und ab Anfang März auch in gedruckter Form auf der Eisenberger Straße. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Neue Informationen aus der Geschäfsstelle
Seit dem 1.Juli ist schon langjährige Schatzmeisterin Roswitha Gräfe als Geschäftsführerin beim TSV Rotation Dresden angestellt. Dies bedeutet, dass die Geschäftsstelle in einem größeren Zeitfenster für die Mitglieder und andere Interessenten erreichbar ist. Ab sofort gelten erweiterte Öffnungszeiten der Geschäftsstelle.
Montag 10.00 - 15.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 12.00 - 20.00 Uhr
Schadensmeldung für Vereinsmitglieder ab sofort vereinfacht möglich
Die ARAG-Sportversicherung 24 ist offizieller Versicherer des Landessportbund Sachsen. Damit ist die ARAG auch für Schadensfälle der Vereinsmitglieder des TSV Rotation Dresden verantwortlich. Ab sofort können die Formulare für Schadensanzeigen unserer Vereinsmitglieder im Download-Bereich abgerufen werden. Diese müssten dann vollständig ausgefüllt in der Geschäftsstelle abgegeben werden. Bei Fragen steht der Vorstand gern zu den Geschäftszeiten zur Verfügung.
Onlineaufritt der Abt.Tischtennis verbessert
Der Internetauftritt der Abteilung Tischtennis präsentiert sich ab sofort nicht nur in einem neuen Design, sondern auch mit verbesserten Informationsgehalt. Neben den aktuellen Ansprechpartnern und Trainingszeiten können nun auch die Tabellen und Ergebnisse der einzelnen Mannschaften abgerufen werden. Erfreulich ist weiterhin, dass die Abteilung auch in Sachsen Nachwuchsarbeit wieder sehr aktiv ist. Bestes Beispiel ist der Gewinn des Stadtpokals der Jugendmannschaft vor einigen Wochen. Weiterhin bietet man auch den Kleinsten mit einer Schul-AG in der 102.Grundschule die Möglichkeit, sich für diese interessante Sportart zu begeistern. Abteilung Tischtennis
Auszug aus der Beitrags- und Gebührenordung
1. Beitrags- und Aufnahmegebühren
Zur Absicherung des Sportbetriebes und der Verwaltungsaufgaben des Vereins werden seinen Mitgliedern Beiträge und Aufnahmegebühren erhoben.
1.1.Beiträge
1. Kinder bis zur Vollendung des 14.Lebensjahr, monatl. 2,50Euro
2. Jugendlich, Studenten bis zur Beendigung der Ausbildung bzw.Studiums, Hausfrauen, Rentner, Vorruheständler und Arbeitslose, monatl. 4,00 Euro
3. Erwachsene ohne Wettkampfbetrieb (Abt.:Faustball, Gymnastik,Schwimmen, Sportgruppe I, Volleyball, Wandern/Bergsteigen, Yoga), monatl. 5,50 Euro
4. Erwachsene mit Wettkampfbetrieb (Abt.: Billard, Geräteturnen, Handball, Kanu, Tennis, Tischtennis), monatl. 6,50 Euro
5. Aktive Mitglieder der Abt. Fußball, monatl. 9,00 Euro - Arbeitslose, Studenten, Lehrlinge, monatl. 5,00 Euro
1.2.Aunfnahmegebühren
1 und 2 - 3,00 Euro sowie 3 und 4 6,00 Euro einmalig bei Eintritt
1.3.Mahngebühren
1.Mahnung (durch Kassierer) gebührenfrei
2.Mahnung (durch Vorstand) 4,00 Euro
1.4.Mediengebühren
gemäß Beschluss des Stadtrates der Stadt Dresden (Kassierung erfolgt erstmalig mit den Beiträgen für das 2.Halbjahr 1998) monatl. 2,00 Euro
2.Beitragsbezahlung
Die Beitragszahlung erfolgt halbjährlich. Die Beiträge sind jeweils bis Ende des ersten und dritten Quartals zu entrichten. Bei Nichteinhaltung sind die Kassierer der Abteilung berechtigt, den Betrag anzumahnen. Bleibt dies ohne Wirkung, erfolgt durch den Vorstand eine schriftliche und gebührenpflichtige Anmahnung zur Beitragspflicht. Wird die Wirkung dieser zweiten Mahnung nicht erreicht, erfolgt der Verfahrensweg entsprechend der Satzung § 4.3.
3.Austritt
Bei satzungsgemäßem Austritt hat die Beitragszahlung bis zum Austrittsmonat zu erfolgen.
4.Anmerkungen
Die Abteilungen können eigenständig ein höheres Beitragsaufkommen beschließen, wenn es die wirtschaftliche Situation der betroffenen Sportart zwingend erforderlich macht. Diese zusätzlichen Mittel stehen ausschließlich dieser Abteilung und in voller Höhe zu Verfügung
Downloads
(rotationer-012010_1.pdf 2762,00 kByte, 19.02.2010)
(rotationer-042009.pdf 5130,00 kByte, 29.11.2009)
(rotationer-032009.pdf 5505,00 kByte, 12.09.2009)
(einzugsermaechtigung.pdf 5,00 kByte, 24.09.2008)
(aufnahmeantrag_all_1.pdf 16,00 kByte, 24.09.2008)
(aufnahmeantrag_fu_he_1.pdf 17,00 kByte, 24.09.2008)
(aufnahmeantrag_fu_na_1.pdf 17,00 kByte, 24.09.2008)
(s-meldung_unfall.pdf 533,00 kByte, 12.02.2009)
(s-meldung_haftpflicht.pdf 562,00 kByte, 12.02.2009)
(s-meldung_kfz.pdf 316,00 kByte, 12.02.2009)


